© Grüner Bereich Audiosysteme Lars Kretschmer März 2022
Grüner Bereich Audiosysteme
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Lars Kretschmer Grüner Bereich Audiosysteme (hiernach auch “Dienstleister” genannt)
erfolgen
ausschliesslich auf der Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Version ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach auch
“AGB” genannt). Die aktuelle Version der AGB sind auch veröffentlicht unter:
www.gruener-bereich.net
2. Der Dienstleister ist berechtigt, seine AGB für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Mieter / Veranstalter jederzeit zu ändern.
3. Spätestens mit der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden (hiernach auch “Mieter / Veranstalter” genannt) über
die Lieferung von Geräten und Ausrüstungen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen (hiernach auch “Mietobjekte” genannt) gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lars Kretschmer Grüner Bereich Audiosysteme als akzeptiert.
4. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Dienstleister sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese
Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote der Fa. Grüner Bereich Audiosysteme sind freibleibend und unverbindlich. Erst ab dem Zeitpunkt einer Liefervereinbarung muss
sich der Dienstleister verbindlich an abgegebene Angebote halten.
2. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen bzw. fernschriftlichen Bestätigung. Als schriftliche bzw.
fernschriftliche Bestätigung werden hierbei akzeptiert: Emails, Briefe, Messenger- und auch SMS-Nachrichten. Das Gleiche gilt für
Ergänzungen,
Änderungen oder Nebenabreden. Telefonische Vereinbarungen sind wirkungslos.
3. Alle Angaben des Dienstleisters auf Internetseiten, in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, usw. sind unverbindlich,
soweit diese nicht in der Auftragsbestätigung bzw. Liefervereinbarung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§3 Preise und Zahlungen
1. Die Preise aus unseren Preislisten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt., soweit in der Preisliste nicht anders angegeben ist.
2. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die
vorher nicht angekündigt werden muss.
3. Soweit nicht anders vereinbart ist, muss der vereinbarte Mietpreis grundsätzlich im Voraus entrichtet werden. Eventuelle Nachzahlungen sind im
Normalfall, ohne Abzug, bei der Rückgabe zu entrichten, spätestens jedoch sieben Tage nach der Rechnungsstellung. Im Verzugsfalle muss der
Mieter / Veranstalter Zinsen in Höhe von 12% p.a. auf den ausstehenden Betrag zahlen und trägt eventuell anfallende zusätzliche Kosten, wie
Anwaltskosten, Vollzugskosten oder Gerichtskosten. Ein Pfand ist gegebenenfalls zu entrichten, hierauf wir im Einzelfall vorab hingewiesen.
4. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn der Dienstleister über den Betrag frei verfügen kann. Der Dienstleister behält sich ausdrücklich die
Ablehnung von Wechseln oder Schecks vor. Die Annahme erfolgt hier stets nur zahlungshalber. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des
Mieters / Veranstalters und sind sofort fällig.
5. Alle Zahlungen haben direkt an Lars Kretschmer zu erfolgen. Zahlung nur Bar, Überweisung oder via Paypal. Vertreter sind ohne schrift-
schriftliche Vollmacht des
liche Benennung des Dienstleisters nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt.
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6. Zahlungen nur an: Lars Kretschmer auf das Konto bei der GLS Gemeinschaftsbank.
§4 Veranstaltungsort
1. Der Mieter / Veranstalter hat im Vorfeld jeder Veranstaltung für alle notwendigen ordnungsrechtlichen Genehmigungen zu sorgen. Eventuell
anfallende GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen.
2. Der Mieter/Veranstalter versichert, dass der Anfahrtsweg zum Veranstaltungsort gewährleistet ist. Eventuelle Sondergenehmigungen, z.B. für die
Nutzung von Fussgängerzonen oder öffentlichen Plätzen durch Transportfahrzeuge, sind beim Strassenverkehrs oder Ordnungsamt durch ihn zu
beantragen. Entstehende Kosten trägt der Mieter / Veranstalter, dies gilt auch bei Unterlassung.
3. Der Einsatzort ist Lars Kretschmer.Grüner Bereich Audiosysteme im Vorhinein anzuzeigen und darf weder aufgegeben noch gewechselt werden.
§5 Rücktritt und Änderungen
1. Der Dienstleister kann jederzeit von der getroffenen Liefervereinbarung zurücktreten.
2. Der Mieter / Veranstalter muss spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertag einen eventuellen Rücktritt von der getroffenen Vereinbarung
dem Dienstleisters schriftlich mitteilen.
3. Bei Rücktritten mit einer Frist von weniger als 14 Tagen vor dem schriftlich festgelegten Liefertag ist eine Entschädigung in Höhe von 100 % des
Auftragswertes an den Dienstleister zu zahlen.
4. Der Dienstleister behält sich vor, die in der Liefervereinbarung aufgeführten Geräte jederzeit durch gleichwertige Geräte anderer Hersteller oder
desselben Herstellers zu ersetzen.
5. Kosten, verursacht durch Liefer und Leistungsverzögerungen des Dienstleisters, die aufgrund von höherer Gewalt und von besonderen
Ereignissen eingetreten sind (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks,
Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.), hat der Dienstleister nicht zu vertreten. Sie
berechtigen Lars Kretschmer Grüner Bereich Audio, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§6 Besondere Regelungen für Open-Air Veranstaltungen
1. Der Mieter / Veranstalter muss bei der Verwendung von Open-Air Bühnen sicherstellen, dass es sich um einen ebenen, verdichteten Boden mit
einer Belastbarkeit von mindestens 1t/m2 handelt.
2. Aus Sicherheitsgründen ist bei einer Windstärke von 7 Bft die Veranstaltungsbühne bzw. -fläche umgehend zu räumen. Bei ungünstiger
Wetterlage sind Wetterinformationen vom Mieter / Veranstalter beim Wetterdienst zu erfragen.
3. Alle ausgeliehenen Mietobjekte sind vor Regen und Feuchtigkeit sachgemäss zu schützen.
4. Beim Betrieb mit Generator-Strom ist sicherzustellen, dass die Leistung des Generators für alle angeschlossenen Geräte ausreicht. Darüber hinaus
müssen Stromschwankungen durch die Verwendung eines Stabilisators ausgeglichen werden, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden.
5. Für eine ggf. notwendige bautechnische Abnahme der Bühne, sowie alle anderen erforderlichen Genehmigungen, sorgt der Mieter / Veranstalter.
Dieser trägt auch die dafür anfallenden Kosten.
§7 Mietobjekte
1. Die Mietobjekte sind und bleiben Eigentum von Lars Kretschmer Grüner Bereich Audiosysteme.
2. Mit der Entgegennahme durch den Mieter / Veranstalter (wenn Personal des Dienstleisters die Mietobjekte aufstellt, ab dem Zeitpunkt der
Fertigstellung) gelten die Mietobjekte als mängelfrei übergeben.
3. Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so haftet der Dienstleister nicht für hierdurch entstandene
Schäden bzw. Kosten.
4. Die Anlagen und Geräte sind aus Kostengründen nicht versichert. Aus diesem Grund obliegen dem Mieter / Veranstalter besondere
Sorgfaltspflichten. Der Mieter / Veranstalter hat sicherzustellen, dass keine fremden Personen Zugang zu den Mietobjekten haben. Auch zur
Verfügung gestellte Transportfahrzeuge sind von Ihm einzuschliessen bzw. zu bewachen.
5. Die Weitergabe der Mietobjekte an Dritte ist strikt untersagt.
6. Der Mieter / Veranstalter haftet in voller Höhe für den Verlust (z.B. durch Diebstahl) und jegliche Beschädigung an den Mietobjekten. Dies gilt
insbesondere auch für Schäden, die durch Gäste oder durch unsachgemässem Gebrauch verursacht werden. Dies gilt auch (ab dem Zeitpunkt der
Fertigstellung), wenn die Mietobjekte vom Personal des Dienstleisters geliefert und aufgestellt wurden. Der Mieter / Veranstalter sorgt daher für
eine fachgemässe Bewachung der Mietobjekte.
7. Werden die gemieteten Mietobjekte nicht in einem ordnungsgemässen Zustand zurückgegeben, so ist der Dienstleister berechtigt, eine
Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.
8. Für jegliche Schäden, die durch Feuchtigkeit, mangelhaftem Strom, Stromschwankungen oder durch Mängel an den, vom Mieter / Veranstalter
verwendeten anderen Gegenständen, Bühnen, usw. entstehen, haftet der Mieter / Veranstalter in vollem Umfang. Die gegenteilige Beweisführung ist
vom Mieter / Veranstalter durchzuführen.
9. Eventuelle Schäden oder der Verlust (z.B. durch Diebstahl) von Mietobjekten ist unverzüglich an Grüner Bereich Audiosysteme zu melden. Das
Öffnen der Geräte ist strikt verboten. Reparaturmassnahmen dürfen nur vom Personal des Dienstleisters durchgeführt werden.
10. Der Mieter / Veranstalter hat für die Sicherheit der Gäste zu sorgen. Hängende Geräte, Hochständer, Traversen, usw. sind entsprechend von ihm
zu sichern.
11. Notwendige Genehmigungen für den Betrieb von Geräten, wie Funkmikrofonen, In-Ear-Monitoring-Systemen, Bühnen, usw. müssen vom
Mieter / Veranstalter bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Dieser trägt auch die anfallenden Kosten.
§8 Personal des Dienstleisters
1. Bei unverschuldetem Personalausfall und damit verbundener Verhinderung der Dienstausübung, wie im Falle von Krankheit, Unfall oder
Ähnlichem, haftet der Dienstleister nicht für eingetretene Schäden bzw. Kosten.
2. Der Mieter / Veranstalter hat für eine angemessene Verpflegung des Personals des Dienstleisters während der Auf und Abbauarbeiten, sowie
während der Veranstaltung zu sorgen. Sollte dies nicht erfolgen, so wird der gesetzlich festgelegte Tagessatz für Verpflegung berechnet.
§9 Rückgabe
1. Die ausgeliehenen Mietobjekte müssen spätestens zu dem, in der Liefervereinbarung festgelegten, Zeitpunkt zurückgegeben werden.
2. Werden die aufgeführten Mietobjekte nicht termingerecht zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. Tag zurückgebracht, so fallen für jeden angefangenen
Tag (1 Tag = 24 Stunden) jeweils die gültigen Tagespauschalen der einzelnen Mietobjekte an. Eventuell vereinbarte Paketpreise gelten dann nicht
mehr. Über abhandengekommene Geräte muss der Dienstleister unverzüglich informiert werden (auch nach den offiziellen Öffnungszeiten).
Zusätzlich hat der Mieter / Veranstalter einen Verdacht auf Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen, sobald das Fehlen der Geräte bemerkt wird. Alle
abhandengekommenen bzw. gestohlenen Mietobjekte müssen unverzüglich ersetzt werden.
3. Bei verspäteter oder vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter / Veranstalter ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle
Schäden einzustehen, die der Fa. Grüner Bereich Audiosysteme dadurch entstanden sind, dass die Nachvermietung gestört oder verhindert worden
ist. Der Mieter / Veranstalter kommt zudem für alle weiteren Kosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten, Verwaltungsaufwand, Rückholfahrten,
Portokosten, usw. auf. Spätestens 5 Tage nach dem vereinbarten Rückgabedatum behält sich die Fa. Grüner Bereich Audiosysteme das Recht vor,
alle nicht zurückgebrachten Geräte neu zu besorgen und die Kosten hierfür dem Mieter Veranstalter in Rechnung zu stellen.
4. Alle Kosten für, vom Mieter / Veranstalter zu vertretende, Schäden werden spätestens zum, von dem Dienstleister gesetzten, Termin fällig und
müssen dann umgehend beglichen werden.
5. Die Rücknahme der Geräte erfolgt stets unter dem Vorbehalt der technischen Überprüfung. Sollten Schäden erst bei einer technischen
Überprüfung (dies kann aus Zeitgründen auch mehrere Tage nach der Rückgabe geschehen) festgestellt werden, so hat der Mieter / Veranstalter die
Kosten für festgestellte Schäden sofort nach der Benachrichtigung zu begleichen.
§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Grüner Bereich Audiosysteme und dem Mieter / Veranstalter findet ausschliesslich deutsches Recht
Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Salzwedel Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
3. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Salzwedel.
4. Sollte aufgrund gesetzlicher Regelungen ein Punkt dieser Vereinbarung für unwirksam erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit aller anderen
Punkte hiervon unberührt.
5. Zuständiges Finanzamt: 29410 Salzwedel, Steuernummer: 106/241/04191
Allgemeine Geschäftsbedingungen